![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
aktuelle Ligaordnung |
§ 1 – Ligarythmus 1. Die Saison dauert in der Regel von September bis Juni, mit einer Winterpause von Anfang November bis Ende Februar. Dies gilt für alle Ligen welche im September starten. 2. Die Spiele finden im Wochenrhythmus statt. Ausweichtermine werden vom Bund festgelegt. 3. Die Spiele werden in der Regel am Sonntag ausgetragen. Es können aber auch Spieltage an Feiertagen stattfinden. § 2 – Vorgaben 1. Der Spielort wird vom Bund bekannt gegeben. Alle Spiele finden an einem oder mehreren zentralen Spielorten statt. 2. Die Anstoßzeiten können aus organisatorischen Gründen bis 3 Tage vor dem Spiel zur Stichzeit 12:00 Uhr angepasst werden. Diese beinhalten in der Regel eine maximale Verschiebung um 2 Stunden. 3. Die Anstoßzeiten werden zur Vorrunden- und Rückrundenanfang festgesetzt und werden nicht mehr geändert. Die Teams können Wunschzeiten bekannt geben. Diese müssen bis zum 15. August für die Hinrunde bzw. bis zum 15. Februar für die Rückrunde bekannt gegeben werden. 4. In der laufenden Saison können Spielzeitänderungen nur durch Spieltausch vorgenommen werden. Dafür müssen alle betroffenen Teams einem Spieltausch zustimmen. Die Organisation eines Spieltauschs obliegt den betreffenden Teams. Bei Zustimmung aller Mannschaften ist der Bund zu informieren. Alle betroffenen Teams haben dem Bund eine Homepage Nachricht mit der Zustimmung zu senden. 5. Heim- und Auswärtsrecht bezieht sich lediglich auf die Trikotwahl und die Zuständigkeit der Spielbälle. 6. Jede Mannschaft muss 30 Minuten vor jedem Spiel am Spielort anwesend sein. Bei Nicht-Einhaltung droht eine Geldstrafe von 50€. 7. Die Mannschaft muss aus mindestens 3 Feldspieler und einem Tormann bestehen, ansonsten gilt das Spiel als 0:6 verloren. Es entsteht eine Geldstrafe aufgrund Nicht Antretens laut Ligaordnung. Ausnahme: Verletzungen oder Sperren während dem Spiel. 8. Jeder Spieler muss mit seinen, vom Bund geforderten Daten, auf der Homepage des Bundes angemeldet und Spielberechtigt sein. Spieler, welche bereits beim Bund gespielt haben und ein Profil haben, dürfen nicht neu angemeldet werden. Eine Neuanmeldung eines Spielers führt zu einer Geldstrafe von 50,- €. 8.1. : Sollten Spieler ohne ihr ausdrücklicher Zustimmung angemeldet werden, folgt eine Geldstrafe von 500,- €. 9. Jede Mannschaft ist selbst verantwortlich und berechtigt, die Spielberechtigung der gegnerischen Spieler vor dem Spiel zu überprüfen. 10. Bei einem Einsetzen eines Spielers ohne Spielberechtigung bzw. Sperre wird das Spiel als 0:6 verloren gewertet. 11. Die Heimmannschaft kann bis Donnerstag 12:00 seine Garnitur für das Wochenende auswählen (Tauschfunktion auf der Homepage). Die Heimmannschaft MUSS danach in den ausgewählten Farben spielen. Die Farben der Trikots und Stutzen der Auswärtsmannschaft können sich von den Farben auf der Homepage unterscheiden. Sie dürfen nur nicht dieselbe Farbe wie die Heimmannschaft haben. 12. Die Auswärtsmannschaft kann daher Ihr Trikot frei jenem der Heimmannschaft anpassen, unabhängig der Matchvorschau. 13. Sollten die Auswärtsmannschaften mit gleichen Trikot oder Stutzenfarben zum Meisterschaftsspiel antreten wie die Heimmannschaft (Vorausgesetzt diese hat die Vorgaben auf der Homepage eingehalten), wird das Spiel strafverifiziert und es findet ein Spiel ohne Wertung statt. AUSNAHME: Wenn beide Teams in unterschiedlichen Trikots UND Stutzenfarben zum Meisterschaftsspiel antreten, sind die Vorgaben auf der Homepage zu ignorieren. Die Vorgaben kommen dann zum Tragen, wenn beide Teams die gleichen Trikot- ODER Stutzenfarbe tragen. ACHTUNG: Falls der Torwart mit einem Feldspieler innerhalb eines Spieles getauscht möchte, muss der ehemalige Torwart das gleiche Trikot inkl. Hosen und Stutzen wie die restlichen Feldspieler tragen. 14. Sollten daher Teams mit gleichen Trikots- ODER Stutzenfarbe antreten, wird ein Spiel ohne Wertung stattfinden (Freundschaftsspiel) und der Strafsenat entscheidet darüber welche Mannschaft eine Strafverifizierung erhält. Der Schiedsrichter ist nicht befugt eine Strafverifizierung zu Gunsten einer Mannschaft festzustellen. 15. Die Mannschaften sind selbst dafür verantwortlich, Bilder der Trikots an den Bund zu senden, sollten die Trikotangaben auf der Homepage nicht korrekt dargestellt werden. 16. Jede Mannschaft muss seinen Trainer online anmelden (Funktion auf der Homepage – Keine Homepage Nachricht). Der Trainer erhält einen Trainerausweis und muss diese am Spieltag stets bei sich tragen. Es ist maximal möglich am Spieltag einen Trainer auf der Bank zu haben. Es sind keine weiteren Funktionäre oder Co-Trainer auf der Bank erlaubt (auch mit Ausweis). 17. Bei Punktegleichheit gilt das direkte Duell der beiden Mannschaften (ohne Auswärtstorregel). Danach die Tordifferenz und die Anzahl der geschossenen Tore. Falls alle Faktoren gleich sind wird ein Entscheidungsspiel angesetzt. 18. Auf der Ersatzbank dürfen sich nur auf dem Blankett stehende Spieler und eine Person mit Trainerausweis befinden. Jedes Team hat dafür zu sorgen, dass diese Regel eingehalten wird. Wenn sich nach einmaliger Aufforderung des Schiedsrichters weiterhin Fremde Personen im Bereich der Ersatzbank befinden wird das Team mit 50€ bestraft. Der Schiedsrichter ist ebenso berechtigt, das Spiel zu unterbrechen oder gegebenenfalls abzubrechen. 19. Wechselspielern und Trainern ist es untersagt den Bereich der Ersatzbank zu verlassen (Mittelkreis des Großfelds betreten ist verboten). 20. Wechselspieler müssen jederzeit die vom Bund bereitgestellten Überzieher tragen. Es sind nur Überzieher des Bundes gestattet. Falls keine Überzieher mitgeführt werden, werden von den Mitarbeitern vor Ort neue Überzieher übergeben und am Finanzkonto mit 30€ in Rechnung gestellt. A: Im Falle einer Kündigung sind 5 Überzieher zu an den Bund zu retournieren. 21. Teams mit zwei Mannschaften: A: Es ist möglich bis zu zwei Teams pro Vertrag anzumelden. Diese unterliegen besonderen Vorgaben. Mannschaft 2 darf nicht in der selben oder Höheren Liga wie die erste Mannschaft spielen (Ausnahme, beide Teams spielen in der untersten Liga und die Liga ist nicht die erste Liga). B: Es können alle Spieler der ersten Mannschaft am selben Wochenende bei beiden Mannschaften eingesetzt werden. Dasselbe gilt für die Spieler der zweiten Mannschaft. C: Der Bund sorgt in der Regel dafür, dass beide Mannschaften direkt nacheinander zum Einsatz kommen. Dies kann jedoch nicht immer gewährleistet werden. D: Sollte eines der beiden Teams ein negatives Kontosaldo von mehr als 100€ haben, so sind beide Teams von einer Sperre betroffen. E: Beide Teams müssen mit dem gleichen Namen und Logo antreten und werden als Team 1 und Team 2 bezeichnet. F: Die zweite Mannschaft unterliegt ebenfalls als vollzähliges Mitglied der Ligaordnung. Vor allem betreffend Kündigung und Vertragssituation. Die zweite Mannschaft benötigt keinen eigenen Vertrag. § 3 – Blankett 1. Jede Mannschaft muss ein online Blankett im Onlinesystem für das jeweilige Meisterschaftsspiel eingeben. 2. Die Blanketts können vor dem Spiel mit dem Schiedsrichter kontrolliert werden. Die Aufstellungen liegen dem Schiedsrichter (mobiler App) vor. 3. Ein Blankettfehler liegt dann vor wenn: 3.1 : Bei einem oder mehreren Spielern keine Rückennummer eingetragen wurde. 3.2 : Ein oder mehrere Spieler mit einer anderen Nummer auflaufen als auf dem Blankett angegeben. (Ausnahme - Der Schiedsrichter wird VOR dem Anpfiff darüber informiert) 3.3 : Der Tormann nicht mit der Nummer 1 eingetragen ist. Ersatztormann muss mit einer anderen Nummer eingetragen und der Schiedsrichter vor dem Spiel darüber informiert werden. In den obigen Fällen führt eines der Fehler zu einer Geldstrafe von 25,- €. 3.4. : Ein oder mehrere Spieler, welche zum Einsatz kommen, sind auf dem Blankett nicht angeführt. Im obigen Fall führt der Fehler zu einer automatischen Strafverifizierung und gegebenfalls zu einer Geldstrafe. (Ausnahme - Das Team, welches den Fehler begangen hat verliert das Spiel. In diesem Fall kann das Gegnerteam entscheiden, ob das Ergebnis stehen bleibt oder strafverifiziert wird. Die mögliche Geldstrafe bleibt davon unberührt.) 4. Bei einem Fehlen des Blanketts wird das Spiel als 0:6 verloren gewertet. (Auch falls das Spiel vom Gegner höher gewonnen wird, da dieser die Möglichkeit hatte das Blankett zu kontrollieren) § 4 – Spielball 1. In der Regel stellt die Liga die Bälle. Jede Heimmannschaft muss jedoch zwei Matchbälle mitführen (ausreichend mit Luft versorgt - keine Trainingsbälle) falls die Bälle der Liga während des Spieltags verloren gehen. 2. Jede Heimmannschaft erhält am Anfang des Spiels zwei Matchbälle vom Schiedsrichter und ist bis zum Ende des Spiels für diese verantwortlich. Sollten diese unauffindbar verschossen werden oder verloren gehen, werden diese der Heimmannschaft mit 30,- € in Rechnung gestellt. 2a. Ausnahme: Wenn der Ball von der Auswärtsmannschaft absichtlich weggeschossen wird. Dieser Fall muss jedoch vom Schiedsrichter bestätigt werden. 2b. Der Spielball geht kaputt. 3. In Situationen, in denen die Spielbälle weit vom eigentlichen Platz entfernt geschossen werden, ist das weiterspielen mit eigenen, bereit gelegten anderen Bällen ausdrücklich erlaubt. Die Heimmannschaft ist jedoch angehalten, den Spielball sofort wieder zu beschaffen. 4. Sollte die Heimmannschaft keine Bälle mitführen und diese werden benötigt, folgt eine Geldstrafe von 20,- €. Diese erhält der Gegner sofern er den Ball stellt. § 5 - Sportplätze 1. Schuhwerk: Da der Bund den Meisterschaftsbetrieb im Regelfall auf Kunstrasenplätze austrägt, ist es lediglich erlaubt mit dafür zugelassenen Schuhen zu Spielen. Diese sind: Flache Sohle, AG Schuhe, Multinoppen. Rasenschuhe und Stollenschuhe sind nicht erlaubt (Ausnahme: Es wird auf einem Rasenplatz gespielt – Eisenstollen oder 6er sind weiterhin nicht erlaubt). 2. Kabinen: Die Kabinen sind immer sauber und frei von Müll zu hinterlassen. Normale Verschmutzung wird toleriert. Reste und Abfall werden jedoch sanktioniert. 3. Speisen und Getränke: An Sportplätzen, welche eine geöffnete Kantine führen, ist das Mitnehmen von Speisen und Getränke strengsten untersagt. Sollte eine Mannschaft diese Vorgaben ignorieren, folgt eine Strafe von 50,- € bis 500,- €. 4. Es ist strengstens verboten auf einem Kunstrasenplatz zu rauchen. Mannschaften tragen die Verantwortung für Zuschauer und Betreuer, welche unmissverständlich der Mannschaft zugeordnet werden können. Das Rauchen auf dem Kunstrasenplatz ist ausnahmslos mit einer Geldstrafe von 100,- € verbunden. 5. Der Sportplatz ist stets frei von Müll (Plastikflaschen, Obstreste und ähnlichem) zu verlassen. § 6 - Spielberechtigung 1. Die Spielberechtigungen jedes Spielers sind auf der Homepage des Bundes, unter dem Mannschaftsprofil ersichtlich. 2. Nach der Online-Anmeldung des Spielers, kann der Mannschaftsleiter über die Homepage Freischaltungsemails an alle Spieler senden, mit dieser Email kann sich der Spieler freischalten. Erst nach Eingang der geforderten Unterlagen seitens des Bundes, ist der Spieler spielberechtigt. Ist ein Spieler auf der Homepage als Berechtigt gekennzeichnet, kann es sein, dass der Spieler trotzdem gesperrt ist. Die Mannschaft ist selbst dafür verantwortlich zu überprüfen, ob der Spieler aufgrund einer der unten stehenden Vorkommnisse gesperrt ist. 3. Spieler jeder Spielklasse des ÖFB sind zugelassen. Für internationalen Bewerben sind Spieler der ersten und zweiten Bundesliga ausgeschlossen (Europa- und Weltmeisterschaft sowie Championsleague und Eurocup) 4. Jede Spieleranmeldung muss bis Donnerstag 12:00 Uhr, vom Mannschaftsleiter, abgeschickt werden. Der Spieler hat bis Freitag 23:56 Uhr Zeit die geforderten Unterlagen hochzuladen. Danach ist eine Spielberechtigung für den Sonntag garantiert. 5. Meistercup und Playoff: Es können für den Meistercup und Playoff lediglich Spieler eingesetzt werden, welche in der Meisterschaft bereits zum Einsatz gekommen sind. Neu angemeldete Spieler haben keine Spielberechtigung. 6. Sperren: Rote Karte: automatische Sperre von -mindestens- einem Spiel. Weitere Strafen werden vom Strafsenat festgelegt. Gelb-Rote Karte: automatische Sperre von einem Spiel 4. Gelbe Karte in der Meisterschaft: automatische Sperre von einem Spiel Erhält ein Spieler in einem Spiel zwei gelbe Karten (gelbrot) dann wird die erste gelbe Karte nicht als gelbe Karte gezählt. Die gelbrote Karte egalisiert beide gelben Karten im Spiel. (Die Karten sind Wettbewerbsübergreifend - die Sperren gelten immer für das nächste stattfindende Spiel. Besitzt der Verein mehrere Mannschaften im Ligabetrieb des ÖKFB gelten die Strafen nur für das Team in dem die Strafe erhalten wurde. Ausnahme: Längere Sperren über einem Spiel hinaus). § 7 - Finanzen 1. Es gibt keine Vorauszahlungen oder Kautionen. 2. Die Kosten der Liga betragen 60,- € pro Spiel. Diese werden pro Halbjahr im Voraus verrechnet. Zahlungsdatum ist immer der 5. August für die Hinrunde (Herbstsaison) und 5. Februar für die Rückrunde (Frühjahrssaison). 3. Die Spieleranmeldungen sind mit einer einmaligen Gebühr von 5,- € pro Spieler verbunden. Spieleranmeldungen können nur dann gemacht werden, wenn der Betrag für die Anmeldung rechtzeitig an den Bund überwiesen wurde. Die Anmeldungen passieren auf Basis des Guthabens. Man kann lediglich soviele Spieler anmelden, wie man Guthaben auf seinem Finanzkonto hat. 4. Spieler die von einem anderen Verein transferiert werden, sind gebührenfrei. 5. Der Bund ist berechtigt, Vereine welche die Saisongebühr verspätet bezahlen aus der Liga bis zur Begleichung dieser, zu suspendieren. Sollten Teams, bis zum Start der Hin- bzw. Rückrunde die Zahlungen nicht getätigt haben. Können diese aus der Liga suspendiert werden. Der Ligabeitrag bleibt jedoch weiterhin als Pönale offen. 4. Es ist durchaus möglich die ganze Saison im Voraus zu bezahlen. Zahlungsverzug ist ohne die Zustimmung des Bundes nicht gestattet. 5. Eine Kündigung ist erst dann möglich, wenn die Mannschaft keine offenen Zahlungen an dem Bund hat. 6. Die Finanzen sind unter dem Controlpanel Punkt FINANZEN auf der Homepage ersichtlich. 7. Sollte die Mannschaften offene Zahlungen haben, wird der Account automatisch vom System gesperrt und bleibt bis zur vollständigen Zahlung gesperrt. Dadurch kann die Mannschaft kein Online-Blankett für den Spieltag eintragen und das Meisterschaftsspiel wird aufgrund von fehlendem Blankett strafverifiziert. 7a: Sollte eine Mannschaft zwei Teams stellen, wird ein Rückstand eines der beiden Teams zu einer Sperre beider Mannschaften führen. 7b: Die Mannschaft hat die Möglichkeit sich am Spieltag selbst freizuschalten. Bei offenen Gebühren unter 100€ entstehen folgende Strafen: 1. Mal – 20 € 2. Mal – 40 € 3. Mal – 60 € 4. Mal – 100 € Danach folgt eine Suspendierung Bei offenen Gebühren über100€ entstehen folgende Strafen: 1. Mal – 100 € 2. Mal – 200 € 3. Mal – 400 € Danach folgt eine Suspendierung 8. Mannschaften haften selbst dafür, dass offene Beträge rechtzeitig am Konto vom ÖKFB einlangen. Zahlungsbestätigungen können nicht verbucht werden. Zahlungsbestätigungen werden nur dann akzeptiert, wenn der Betrag beim ÖKFB eingelangt ist, jedoch aufgrund fehlendem Verwendungszweck nicht zugeordnet werden kann. 9. Die Gebühren der Mannschaften müssen mit einer Überweisung erfolgen. Einzelne Zahlungen von Spielern ist nicht gestattet. 10. Falls die Mannschaften eine Rechnung benötigen ist diese als Homepagenachricht anzufordern. Die Mannschaften sind selbst dafür verwantwortlich rechtzeitig eine Rechnung anzufordern. Die Zahlungsfristen lt. Ligaordnung bleiben unabhängig der Rechnung bestehen. § 8 - Ausstieg und Kündigung 1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Vertrag beinhaltet eine Kündigungsfrist von 7 Werktagen nach Unterzeichnung. Sollte jedoch der Vertrag kurz vor dem Meisterschaftsbeginn abgeschlossen sein, ist im Falle eines Aufwandes für den Bund, betreffend Profilbearbeitung der Mannschaft im Falle eines Ausstiegs eine Pönale von 200,- € fällig. (Betrifft lediglich Ausstieg innerhalb der 7 Tage nach der Unterzeichnung) 2. Ein ordnungsgemäßer Ausstieg aus dem Bund ist immer nur zu Saisonende möglich. Die Mannschaft muss fristgerecht, bis zum 5. Mai der laufenden Saison, durch eine Schriftliche Kündigung via E-Mail, aus dem Bund austreten. Es fallen keine weiteren Kosten für die Folgesaison an, der Verein ist damit kein Mitglied des ÖKFB mehr. Dies ist jedoch dann möglich, wenn die Mannschaft zum Zeitpunkt der Kündigung keine offenen Zahlungen an den Bund hat. 3. Kommt die Kündigung nicht fristgerecht ist die Mannschaft für eine weitere Saison an den Bund gebunden. Die Saisongebühren der folgenden Saison bleiben aufrecht. Nur durch die Nennung eines Ersatzteams, welche die Position der bestehenden Mannschaft übernimmt, ist ein Ausstieg am Ende der Saison, ohne Einhaltung einer Frist möglich. In diesem Fall wird auch ein etwaiges Guthaben aus der Liga zurückerstattet und alle Verpflichtungen der Mannschaft aufgehoben (an die neue Mannschaft weitergegeben). Dies muss jedoch mit Zustimmung des Bundes erfolgen, ob die neue Mannschaft die Auflagen erfüllt. 4. Eine Übernahme während der Saison ist jederzeit möglich. Die übernehmende Mannschaft übernimmt die ausscheidende Mannschaft jedoch mit allen Rechten und Pflichten. Dies beinhaltet auch die aktuelle Statistik der Mannschaft mit den aktuellen Punkten in der Tabelle. Ausnahme: Übernahme zwischen Hin- und Rückrunde. Da kann die neue Mannschaft mit 0 Punkten in die Liga einsteigen. 5. Anmeldungen zu ÖKFB internen Turnieren wie Meistercup, Playoff oder dergleichen, sind immer verbindlich und können nach einer Anmeldung nicht abgesagt werden. Bei einer Absage folgt eine Geldstrafe, die vom Strafsenat festgelegt wird. 6. Eine Mannschaft, die für die kommende Saison gekündigt hat, verliert das Recht am Ende der Saison am Meistercup oder dem Playoff für eine höhere Liga teilzunehmen. 7. Sollte eine Mannschaft, welche zu Saisonende gekündigt hat, sich am Ende der Saison umentscheiden, kommt dies einer Neuanmeldung gleich. Die Mannschaft muss dann in der untersten Liga anfangen. 8. Sollte eine Mannschaft den Spielbetrieb während der Saison oder kurz vor Saisonbeginn einstellen, ist eine Strafe von 60,- € für die restlichen Spiele, pro Spiel, an die jeweiligen Gegner zu bezahlen. Dies betrifft jedoch immer nur die Hin- bzw. Rückrunde und nicht die gesamte Saison. Die Ligagebühren für die jeweilige Hin- und Rückrunde bleiben additional aufrecht. Stellt eine Mannschaft während der Saison der Spielbetrieb ein, werden alle Spiele der Mannschaft Rückwirkend mit 0:6 gewertet, sofern die Mannschaft nicht durch ein Ersatzteam in der Tabelle übernommen wird. 9. Sollte eine Mannschaft ordnungsgemäß gekündigt haben, hat die Mannschaft sämtliche nach der Kündigung erhängten etwaigen Strafen oder sonstige Zahlungen innderhalb einer Frist von 14 Tagen zu leisten. Andernfalls ist die Kündigung aufgehoben und der Vertrag gilg als Aktiv. 10. Die Haftung für den Vertrag übernehmen beide unterschreibenden Personen im vollen Umfang. Sollte es zu einem Rechtstreit kommen, haften beide Parteien für den Vertrag. Obgleich der Vertrag gegenüber einem Verein oder einer Firma abgeschlossen wurde. § 9 – Kontaktdaten 1. Jeder Mannschaftsleiter ist verantwortlich, jegliche Änderungen bezüglich der Kontaktdaten, auf der Homepage des Bundes zu ändern (Teamseite - Controlpanel). Die Mannschaft haftet selbst für nicht erhaltene Nachrichten aufgrund veralteter Daten. $ 10 - Spielabsagen 1. Eine Spielabsage seitens des Bundes kann jederzeit aus bekanntzugebenden Gründen folgen. Dies kann auf zwei Arten erfolgen: A - Der Komplette Spieltag wird abgesagt. In diesem Fall obliegt es dem Bund wann und in welcher Form der Spieltag nachgeholt wird. B - Ein Spiel wird abgesagt: Nachholtermin wird vom Bund in Absprache mit beiden Mannschaften festgelegt. 2. Erscheint eine Mannschaft nicht zu einem Spiel, wird dieses mit 0:6 Toren und als Niederlage gewertet. (Weitere Strafen werden von Strafsenat getroffen) 3. Erscheint eine Mannschaft zu spät zur angegebenen Spielzeit, wird das Spiel ebenfalls mit 0:6 Toren gewertet. Es gibt grundsätzlich keine Toleranzzeit. Die Maximale Toleranzzeit, welches im Ermessen des Schiedsrichters liegt beträgt 5 Minuten. In diesem Fall muss der Gegner einverstanden sein. 4. Entspricht eine 0:6 Niederlage (Spielabsage) als Wettbewerbsverzerrung, muss das Spiel auf jeden Fall nachgeholt werden. Ist ein Nachholtermin nicht möglich, entscheidet der Bund über das weitere Vorgehen. 5. Spielabsagen müssen auf der Homepage online bekannt gegeben werden. Bei einer Spielabsage werden folgende Strafen verhängt: 5.1. : 1. Spielabsage der Saison: 160,- EUR 5.2. : 2. Spielabsage der Saison: 260,- EUR 5.3. : 3. Spielabsage der Saison: 460,- EUR 5.4. : 4. Spielabsage der Saison: 660,- EUR 5.5. : 5. Spielabsage der Saison: 1.000,- EUR 6. Erscheint eine Mannschaft nicht zum Meisterschaftsspiel ohne das Spiel online mindestens 6 Stunden vor dem Spiel abzusagen, wird eine zusätzliche Geldstrafe von 300,- EUR verhängt. 7. Dem Gegner der Mannschaft, der das Spiel abgesagt hat, werden automatisch 60,- € gutgeschrieben. $ 11 - Spielverschiebungen 1. Eine Verschiebung eines Spiels ist in der Regel nicht gestattet. Es ist lediglich in Ausnahmefälle und unter folgenden Voraussetzungen möglich A. Zustimmung beider Mannschaften B. Zustimmung des Bundes C. Terminliche Möglichkeit eines Nachtragspiels am vom Bund angegebenen Spieltag für Nachtragspiele, nach Ende der Hinrunde bzw. zum Ende der Rückrunde. D. Nicht-Betroffenheit von Absprachen oder Wettbewerbsverzerrung. 2. Jeder Mannschaft ist es gestattet pro Halbjahr nur EIN Spiel zu verschieben. Dies ist nur dann erlaubt, wenn die Mannschaft, welche das Spiel verschieben möchte und der Gegner kein verschobenes, offenes Spiel haben. Die Mannschaft, welche das Spiel verschiebt, bezahlt die Kosten des neuerlich angesetzten Spiels von 60,- € in bar beim Nachtragstermin. Spielverschiebungen sind per Homepage Nachricht und von beiden Teams zu beantragen. § 12 - Transfer 1. Es ist möglich einen Spieler eines anderen Teams zu verpflichten. Dazu muss man einen Transfer beantragen. Beim ÖKFB entscheidet einzig und alleine der Spieler bei welchem Verein er spielen möchte. Der aktuelle Verein darf einen Wechsel nicht verweigern. Ausnahme: Der Spieler hat offene Gebühren oder Zahlungen an seinen abgebenden Verein. Dies muss vom abgebenden Verein belegt werden. 2. Ein Transfer ist immer nur innerhalb der spielfreien Zeit (Sommer- bzw. Winterpause) durchzuführen. Das Transferfenster wird auf den Social-Media Plattformen, sowie auf der Homepage bekannt gegeben. 3. Ein Spieler darf nur einmal pro Wechselperiode seinen Verein wechseln. Hat er vor einer Wechselperiode bereits seinen Verein gewechselt, wird dieser in der nächstmöglichen Periode durchgeführt. Der Spieler kann nur mehr den Wechsel kündigen. Damit ist er jedoch nicht berechtigt in dieser Periode einen weiteren Wechsel zu tätigen. 4. Ein Transfer kann gegen eine Gebühr von 200,- € auch während der Meisterschaft durchgeführt werden. 5. Hat ein Spieler mindestens eine komplette Halbsaison bei keinem Verein gespielt, kann er jederzeit als Transferspieler eingesetzt werden. Ein Spieler, der bereits 6 Monate kein Meisterschaftsspiel oder Pokalspiel bestritten hat, ist ein freier Spieler und kann sofort zu einem neuen Verein wechseln und ab sofort auch für diese Spielen. 6. Ausschlaggebend für die Durchführung eines Transfers ist die Transferanfrage an den Bund und die Email Bestätigung durch den Gegner. 7. Bekommt der Spieler aufgrund veralteter Email Adresse keine Email, muss der Spieler an den Bund eine Email mit der Transferanfrage senden. Der Transfer muss vom Verein online beantragt werden bevor der Spieler das Mail an den Bund sendet. § 13 - Strafen 1. Die Strafen werden in der Regel vom Strafsenat festgelegt. Folgende Strafen sind jedoch bereits vom Strafsenat festgelegt worden. 2. Schiedsrichterbeleidigung: 3 bis 10 Spiele Sperre 3. Tätlichkeit gegen den Schiedsrichter: 6 Monate bis 2 Jahre. 4. Tätlichkeit von einem Spieler: 3 bis 8 Spiele Sperre (Schwerer Tätlichkeit wird vom Strafsenat je nach Fall entschieden. Hier können auch Geldstrafen gegen den Spieler folgen) 5. Wiederholter Tätlichkeit eines Spielers nach einer abgesessenen Sperre: lebenslanger Ausschluss aus dem Spielbetrieb. 6. Tätlichkeit von mehr als einem Spieler einer Mannschaft (Raufhandel): 3 bis 10 Spiele Sperre und eine Geldstrafe von 1.000,- € an die Mannschaft. 7. Rassistische Äußerungen: 6 Monate bis 2 Jahre Sperre. 8. Nichtantreten zum Meisterschaftsspiel ohne Absage (oder eine zu kurzfristige am Spieltag getätigte Absage): möglicher Punkteabzug und eine Geldstrafe von 300€ an den Bund sowie 60,- € Strafe an den Gegner. 9. Nichtabgabe von Onlineblankett: Automatische 0:6 Wertung. Ausnahme: Systemfehler der Homepage des Bundes. Geldstrafe von 100,- € 10. Einsatz eines nicht Spielberechtigten Spielers (falsche Angaben am Blankett): 0:6 Wertung. Bei einer Niederlage mit einem Höheren Ausgang zählt das Ergebnis, es folgt eine Geldstrafe von bis zu 100€ oder Punkteabzug von bis zu 3 Punkten. 11. Verschieben eines Meisterschaftsspiels: Die Mannschaft, welche das Spiel verschoben hat, hat beim Nachtragsspiel den Betrag von 60,- € an den Bund zu bezahlen. 12. Antreten mit falschem Trikot- oder Stutzen (gleiche Farbe wie der Gegner): 50,- € Geldstrafe und 0:6 Wertung. 13. Zahlungsverzug jeglicher Art: 100,-€ 14. Neuanmeldung eines bereits im System bestehenden Spielers: 50,-€ 15. Blankettfehler wie unter §2 Pkt. 9 beschrieben führen zu einer Geldstrafe von 25€ 16. Nicht befugte Zivilisten auf der Ersatzbank. 50,- € 17. Abwesenheit bei der Ligasitzung. 50,- € 18. Unbefugtes Betreten des Spielfeldes durch den Ersatzspielern oder dem Trainer während dem Spiel (Beispiel: Rudel Bildung). Behauptungen wie das Schlichten von Streitereien oder Auseinandersetzungen auf dem Platz während dem laufenden Spiel sind nicht zulässig. Dies ist die Aufgabe des Schiedsrichters und nicht die der Ersatzspieler oder Trainer. Die Strafen werden je nach Situation vom Strafsenat festgelegt. § 12 - Allgemeines Jeder Mannschaftsleiter ist selbst verantwortlich, sich über die neuesten Informationen, Änderungen und Bekanntgaben der Ligaordnung und Regelwerk über www.oekfb.com am Laufenden zu halten. Unwissenheit schützt nicht vor Strafen. Sollten Teile dieses Regelwerks modifiziert werden, so können diese Änderungen keine rückwirkende Gültigkeit erlangen. Sie sind ebenfalls dafür Verantwortlich, ihre Teammitglieder von den Änderungen in Kenntnis zu setzen. Veröffentlichungsort der Änderungen ist zudem die Internetseite des Bundes (www.oekfb.com). In der Regel werden Änderungen allgemein und offensichtlich angegeben. Der Bund ist jedoch nicht dazu verpflichtet Die letzte Änderung der Ligaordnung steht am Ende dieser Ligaordnung. Jegliche Vorkommnisse, vor diesem Datum sind jedoch nicht unbedingt von dieser Ligaordnung ausgenommen. Die vorliegende Version des Regelwerks hat bis auf weiteres Gültigkeit. Alle Mannschaftsleiter und Spieler haben sich dem Bund gegenüber Fair und Loyal zu verhalten. Jegliches bundschädigendes Verhalten (Aktivitäten jeglicher Art, haltlose und nicht belegte Behauptungen auf Online Plattformen, Kooperation und/oder Informationsweitergabe an Dritte bzw. Verwendung von ÖKFB Interna für ähnliche Organisationen) werden ausnahmslos sanktioniert. Jeder Mannschaftsleiter hat bei allen Ligasitzungen Anwesenheitspflicht. Die Ligaabstimmungen werden durch die Mehrheitsentscheidung geregelt. Abwesende Mannschaftsstimmen werden zu der Mehrheit addiert. Mannschaften können sich durch andere Teams vertreten lassen. Eine Mannschaft kann nur eine weitere Mannschaft vertreten. Bei Abwesenheit des Mannschaftsleiters, hat dieser sich über die Informationen, Abstimmungen und Änderungen der letzten Sitzung am laufenden zu halten. letzte Änderung: 31.08.2022 |